Das Haus des Jugendrechts

Das Haus des Jugendrechts ist für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtgebiet Mannheim, die eine Straftat begangen haben, zuständig.
In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.

Aktuelles

20.12.2022

Termine der Rechtsberatung

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Die Rechtsberatung im Haus des Jugendrechts Mannheim ist immer mittwochs von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Haus des Jugendrechts (1. OG) beratend tätig.

Einfach vorbeikommen (ohne Termin!) und Eure Fragen loswerden!

29.11.2022

Geschickt im Konflikt. Was, wenn ich eingreifen muss?“ – Veranstaltungen zum Thema Zivilcourage

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„Immer wieder kommen wir in Situationen, in denen wir Grenzverletzungen oder Gewalt im öffentlichen Raum erleben.“ In diesen Momenten fühlen sich viele Menschen gehemmt und rationales Denken kann in den Hintergrund rücken.
Um Handlungssicherheit für etwaige Situationen zu gewinnen, lädt das Haus des Jugendrechts Mannheim zu zwei Veranstaltungen zum Thema Zivilcourage im öffentlichen Raum ein. In den beiden interaktiven Vorträgen beschäftigt sich der Fachreferent für Deeskalation, Zivilcourage und Gewaltprävention, Lars Groven, mit der individuellen Haltung und wirft mit den Teilnehmenden einen gemeinsamen Blick auf mögliche Ursachen für bestehende Unsicherheiten im Verhalten. Darauf aufbauend werden alltags- und praxisnahe Lösungsstrategien zum Selbstschutz und für ein sicheres Eingreifen vorgestellt. Die Themen Angst, Mut und Stress spielen in den Vorträgen eine wesentliche Rolle. Ziel ist es, zu einem verstärkten Sicherheitsempfinden im Alltag beizutragen.

1. Veranstaltung: Mittwoch, 07.12.22 von 18:00 – 20:30 Uhr im Bürgerhaus Neckarstadt, Lutherstraße 15, 68169 Mannheim
[Kleine Grenzverletzungen im Alltag: Praktische Ideen und Methoden zum Handeln – Deeskalation und Zivilcourage]

2. Veranstaltung: Montag, 19.12.22 von 18:00 – 20:30 Uhr im Bürgerhaus Neckarstadt, Neckarstadt, Lutherstraße 15, 68169 Mannheim
[Bedrohung, Gewalt und Angst: Alltagsnahe Möglichkeiten zum Selbstschutz und zum Schutz Dritter]

18.11.2022

Gute konstruktive Gespräche beim Besuch der Ministerin

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Frau Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges besuchte in Begleitung der Landtagsabgeordneten Christiane Staab und Andreas Sturm sowie des Kreisvorsitzenden der CDU Mannheim Christian Hötting am 17.11.2022 das Haus des Jugendrechts Mannheim und informierte sich über die Arbeit und die gute Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen im Haus.

Dass bei der Bearbeitung von Straftaten Jugendlicher nicht nur die Aufklärung, sondern auch die persönlichen Lebensumstände des Jugendlichen im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sollten, ist ein wichtiges Anliegen der Ministerin, dem seit Jahren zur Zufriedenheit von Frau Gentges im Haus des Jugendrechts Mannheim Rechnung getragen wird.  

03.12.2021

Herzlich Willkommen, Herr Staudt!

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v.l.n.r.: Erste Oberamtsanwältin Frau Transier, Herr Staudt, Erste Kriminalhauptkommissarin Frau Borth

Am 02.11.2021 übernahm Hans Staudt die Sachgebietsleitung der Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts Mannheim.
 
Herr Staudt ist seit 21 Jahren in der Jugendhilfe tätig, seit 2011 als Sachgebietsleiter im Jugend- und Gesundheitsamt der Stadt Mannheim.
 
Wir freuen uns sehr, ihn als Sachgebietsleiter für die Jugendhilfe im Strafverfahren und als Koordination für das Haus des Jugendrechts begrüßen und mit ihm die langjährig geübte gute Zusammenarbeit fortsetzen zu können.

05.11.2021

Alles Gute, Frau Jerg!

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v.l.n.r.: Erste Oberamtsanwältin Frau Transier, Frau Jerg, Erste Kriminalhauptkommissarin Frau Borth

Am 29.10.2021 verabschiedete sich unsere langjährige Hauskoordinatorin und Leiterin der Jugendhilfe im Strafverfahren, Karin Jerg in den wohlverdienten Ruhestand.

Sie nahm ihre Arbeit im Haus zum 01.05.2016 auf und hat in der Folgezeit mit großen Einsatz das Haus des Jugendrechts Mannheim geprägt und weiterentwickelt.

Dafür bedanken sich die Kolleginnen und Kollegen im Haus, allen voran Ihr Team.


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Wer sind wir?

Die Kooperationspartner stehen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Betrachtung jugendlichen Fehlverhaltens, da die erforderlichen Maßnahmen unter den beteiligten Institutionen optimal und individuell aufeinander abgestimmt werden können.
Durch die kurzen Wege im Haus des Jugendrechts sind frühe Beratung, schnelle Hilfeangebote und das Aufzeigen von Lösungen zeitnah möglich.
Schließlich sollen neue Straftaten durch gemeinsam entwickelte Präventions- und Interventionsangebote verhindert werden. 

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Flyer Haus des Jugendrechts

Die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft entsendet aus der Jugendabteilung feste Ansprechpartner ins Haus des Jugendrechts und ist für Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren in jedem Stadium des Verfahrens ansprechbar. Die Erziehungsgrundsätze des Jugendgerichtsgesetzes im Blick führt sie ihre Ermittlungen, lenkt die polizeilichen Ermittlungen und setzt Schwerpunkte. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren strebt sie eine sinnvolle erzieherische Verfahrensbeendigung an. Daneben steht sie in engem Kontakt mit Verteidigern und Gerichten. Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungsverfahren unter Anwendung der Diversionsrichtlinien ab.
Ist eine erzieherische Intervention durch den Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht erforderlich, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und wirkt an der Hauptverhandlung mit, um so durch geeignete Anträge die Erziehung des betroffenen Jugendlichen zu beeinflussen.
Im Rahmen der Vollstreckung rechtskräftiger Urteile wird die Staatsanwaltschaft durch ihre Stellungnahmen weiterhin an der Erziehung des betroffenen Jugendlichen mitwirken.
Sowohl im Strafverfahren als auch im Strafvollstreckungsverfahren wird sie ihre enge Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren fortsetzen.
Außerhalb der Ermittlungsverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft an Besprechungen, Haus- und Fallkonferenzen teil, um in Zusammenarbeit mit ihren Partnern kriminelle Verhaltensweisen zu analysieren oder ein weiteres Abgleiten von Jugendlichen in die Kriminalität zu verhindern.
(Ansprechpartnerin der Staatsanwaltschaft: Erste Oberamtsanwältin Transier)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Spezialgebiet des Jugendamtes Mannheim und für alle im Stadtgebiet Mannheim wohnhaften, tatverdächtigen und straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsende bis einschließlich 20 Jahre zuständig.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren betreuen Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige während des gesamten Strafverfahrens, also vor und während einer Gerichtsverhandlung sowie nach einer Verurteilung. Dabei prüfen sie, ob der junge Mensch Hilfestellungen durch die Jugendhilfe benötigt.
Die JuHiS hat unter anderem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Da die Maßnahmen des Jugendgerichtes vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Gericht diesbezüglich Vorschläge.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im gesamten Strafverfahren eine neutrale Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen und gegebenenfalls seiner Familie.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • beraten strafunmündige Kinder und deren Eltern
  • informieren junge Straftäter sowie deren Eltern über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und über mögliche Hilfeangebote
  • sprechen mit den jungen Straftätern über die Hintergründe und Auslöser der Straftat
  • begleiten Jugendliche und junge Volljährige zur Gerichtsverhandlung und geben vor Gericht einen pädagogisch sinnvollen Maßnahmevorschlag ab
  • helfen jungen Straftätern u.a. bei Problemen mit Familie, Freunden, Wohnung, Schule und Ausbildung
  • besuchen Jugendliche und junge Volljährige in Untersuchungshaft zur Vorbereitung der Gerichtsverhandlung, im Strafvollzug zur Entlassvorbereitung und Wiedereingliederung
  • organisieren und vermitteln gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Weisungen u.a. gemeinnützige Arbeit, soziale Trainingskurse sowie Täter-Opfer-Ausgleich an verschiedene Beratungsstellen und vieles mehr.
    (Ansprechpartner der Jugendhilfe im Strafverfahren: Staudt)

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Ablaufschema „Jugendhilfe im Strafverfahren“

Die Polizei

Bei der Polizei werden speziell ausgebildete Jugendsachbearbeiter eingesetzt, um den besonderen Erfordernissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen. Organisatorisch sind die Jugendsachbearbeiter der KP Heidelberg, Kriminalinspektion 2 angegliedert. Darüber hinaus werden Aufgaben der Prävention und des Jugendschutzes wahrgenommen.
(Ansprechpartnerin der Polizei: Erste Kriminalhauptkommissarin Borth)

Ziele

Durch die vernetzte Zusammenarbeit der Kooperationspartner sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

  • Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege durch Verkürzung der Verfahrensdauer, schnellere und abgestimmte Reaktion auf delinquentes Verhalten
  • Reduzierung der Jugenddelinquenz
  • Intensivierung der Befassung mit jugendlichen Schwellen- und Intensivtätern
  • Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation aller am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure
  • Ausweitung der Diversionsstrategie
  • Ausbau ambulanter Maßnahmen (z.B. Betreuungsweisungen, spezielle soziale Trainingskurse, Präventionsangebote an der Schwelle zur Delinquenz)
  • Opferbelange sollen u.a. durch Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt werden
  • Resozialisierung und Wiedereingliederung in Schule oder den Arbeitsmarkt
  • Entwicklung abgestimmter Präventions- und Interventionskonzepte
  • Verbesserte Zusammenarbeit mit Schulen, der offenen Jugendarbeit (Jugendhäuser, Jugendtreffs) und dem Jugendschutz

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Kooperationsvereinbarung

Kontakt

Haus des Jugendrechts
Heinrich-Lanz-Straße 38
68165 Mannheim
Verwaltung: 0621  293 3619
info@hdjr-mannheim.de

Hauskoordination:
Herr Hans Staudt



 

Haus des Jugendrechts Mannheim


Anreise

Zu Fuß

Vom Hauptbahnhof erreichen Sie uns in ca. 5-10 Minuten: Wenn Sie den Hauptbahnhof verlassen, halten Sie sich rechts, überqueren den Bahnhofsvorplatz und den Willy-Brandt-Platz (Taxiparkplätze) und treten am Ende des Platzes nach Überquerung der Tattersallstraße in die Heinrich-Lanz-Straße ein. Sie gehen weitergeradeaus auf der Heinrich-Lanz-Straße und überqueren an der Ampelanlage die Reichskanzler-Müller-Straße, gehen vorbei am Parkhaus Hauptbahnhof und finden uns an der Ecke zur Schwetzinger Straße.

Mit dem Auto

Zum Parken biegen Sie in die Kepler-Straße ein und parken im Parkhaus Hauptbahnhof. Die Einfahrt zu den Parkhäusern P3 und P4 finden Sie rechts bzw. links. Wenn Sie das Parkhaus verlassen und die Kepler-Straße weiter bis zur Kreuzung Schwetzinger Straße gehen, links einbiegen bis zur Heinrich-Lanz-Straße, finden Sie uns rechts an der Kreuzung Heinrich-Lanz-Straße / Schwetzinger Straße.

Mit der Straßenbahn

Fahren Sie mit der Linie 1, 6, 8 oder 9 bis Haltestelle Tattersall und laufen Sie die Schwetzinger Straße bis zur Kreuzung Heinrich-Lanz-Straße. Hier finden Sie uns auf der linken Seite. Fahren Sie mit der Linie 1 bis Haltestelle Kopernikusstraße und laufen Richtung Kaiserring. Dann finden Sie uns an der Kreuzung Heinrich-Lanz-Straße auf der rechten Seite. Fahren Sie mit der Linie 6 oder 9 bis Haltestelle Werderstraße und biegen auf der rechten Seite in die Heinrich-Lanz-Straße, hier finden Sie uns nach wenigen Metern an der Kreuzung Schwetzinger Straße auf der linken Seite.

Anreise
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Kooperationspartner

Bei der Durchführung unserer pädagogischen Angebote arbeiten wir u.a. mit den nebenstehenden Kooperationspartnern zusammen.

 

Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv)
"Auflagengruppe Alkohol"

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
"Täter-Opfer-Ausgleich"

Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Mannheim
"Beschleunigter Zugang zur Beratung"

Drogenverein Mannheim e.V.
"FreD Kurse" - Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten

Internationaler Bund (IB) e.V.
"Pädagogisch begleitete Arbeitsweisungen"
In Kooperation mit RNV und Jugendhilfe im Strafverfahren
"Leistungserschleicherkurse"

Jugendhilfe im Strafverfahren in Kooperation mit diversen Einrichtungen in Mannheim
(Sportplätze, Altenheime, Krankenhäuser, Kulturvereine, Naturschutzprojekte, Schwimmbäder, Schulen, u.a.)
"Arbeitsweisungen"

Netzwerk PräventiVernetzt in Mannheim
"Prävention und soziales Lernen in Mannheim"

pro familia Mannheim e.V.
"Beratung, Schwangerschafts-Vorsorge und -Nachsorge"

Psychologische Beratungsstellen des Caritasverbandes, der evangelischen Kirche und der Stadt Mannheim
"Psychologische Beratung"

Städtische Jugendbibliothek + Lesepaten + JuHiS
"Bilden statt Buddeln" Lese-Auflagen

Verein Kehrtwende e.V.
"Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitäts-Training, Verkehrserziehungskurse"

Jugendarbeit fördern

Die beim Verein SiMA auf das dort geführte Konto „Haus des Jugendrechts Mannheim“ eingehenden Gelder werden hauptsächlich zur Förderung von präventiven und pädagogischen Projekten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Jugendstrafrechts eingesetzt. Daneben sollen die Gelder zur Förderung  wissenschaftlicher Forschungstätigkeit und zur Organisation von Vorträgen, Tagungen, Veranstaltungen und geeigneten Fort- und Ausbildungsmaßnahmen dienen.

Zur Förderung und Unterstützung der Arbeit im Haus des Jugendrechts ist ein Konto beim Verein Sicherheit in Mannheim, SiMA e.V. eingerichtet.

Bankverbindung:
SiMA e.V. - Haus des Jugendrechts

IBAN: DE47 6005 0101 0004 3828 34
BIC: SOLADEST600
Landesbank Baden-Württemberg (BW-Bank)

SiMA e.V.

Impressum

Die Homepage des Haus des Jugendrechts (HdJR) Mannheim ist ein Inhaltsangebot des Fachbereiches Jugendamt und Gesundheitsamt, Abt. Jugendhilfe im Strafverfahren, der Staatsanwaltschaft Mannheim und dem Polizeipräsidium Mannheim. Als Inhaltsanbieter nach § 5 Abs. 1 Mediendienstestaatsvertrag sind wir für die eigenen Inhalte, die wir zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

→ Datenschutz

Kontakt

Jugendamt und Gesundheitsamt
Haus des Jugendrechts
Abt. Jugendhilfe im Strafverfahren
Heinrich-Lanz-Straße 38, 68165 Mannheim
Tel. 0621  293 3611
Fax 0621  293 473611
Ansprechpartner: Herr Kai Gärtner
E-Mail: kai.gaertner(at)mannheim.de

KONZEPTION, GESTALTUNG
RAUM MANNHEIM | Büro für visuelle Kommunikation

Programmierung
riversite | WEB IT MEDIA

Disclaimer und Hinweis zur Problematik von externen Links

Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist als Inhaltsanbieter nach § 5 Abs. 1 Mediendienste-Staatsvertrag für die „eigenen Inhalte“, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält das Haus des Jugendrechts insofern „fremde Inhalte“ zur Nutzung bereit. Für diese fremden Inhalte ist er nur dann verantwortlich, wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 5 Abs. 2 Mediendienste Staatsvertrag).

Bei „Links“ handelt es sich allerdings stets um „lebende“ (dynamische) Verweisungen. Die HdJR-Administration hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der HdJR-Homepage von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

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